Leistungen

Ich biete Ihnen kompetente Beratung und Vertretung, insbesondere in den Bereichen Familien- und Erbrecht.

Bereits seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit 2001 bin ich ganz überwiegend im Familienrecht tätig. Seit 2005 bin ich auch Fachanwältin für Familienrecht. Seit 2018 bildet das Erbrecht einen weiteren Schwerpunkt meiner Tätigkeit. In der Zeit von 2018 – 2019 habe ich am Fachanwaltslehrgang Erbrecht teilgenommen und die Prüfungen erfolgreich absolviert.
Ich übernehme Mandate aus allen familien- und erbrechtlichen Bereichen. Insbesondere bei Problemen aus folgenden Bereichen helfe ich Ihnen gerne weiter:

Sprechen Sie mich auf Ihr Problem an. Sollte ich ein Mandat einmal nicht übernehmen können, werde ich Ihnen gerne eine Kollegin/einen Kollegen empfehlen, die/der auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisiert ist.

Qualifizierte und gute Leistung kostet Geld.

Bereits im ersten Beratungsgespräch werde ich mit Ihnen über die zu erwartenden Kosten sprechen.
Grundsätzlich richten sich meine Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach ist für die Kosten u.a. die Höhe des Streitwertes entscheidend. Aber auch der Umfang sowie die Schwierigkeit meiner Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit für Sie, Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie mein Haftungsrisiko können eine Rolle spielen.

Sofern Sie mittellos sind, gibt es staatliche Hilfen (Prozesskosten- und Beratungshilfe), über die ich Sie informieren werde.

In geeigneten Fällen kommt auch der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung (Stundenabrechnung oder Pauschalvergütung) in Betracht.